Liebe Freunde und Bekannte, bei einem gestrigem Spaziergang über die Seite abgeordnetenwatch.de stieß ich auf folgende Aussage des CDU Abgeordneten Grindel, der auf seiner eigenen Homepage auch noch darauf hinweist, seine erstes juristisches Staatsexamen mit Prädikat bestanden zu haben:
(Die Frage betraf die Erforderlichkeit von Volksentscheidungen auf Bundesebene und Änderungen des Grundgesetzes durch den Deutschen Bundestag)
"...Ich teile auch nicht Ihre Auffassung, dass es "unmöglich" ist, dass Abgeordnete das Grundgesetz ändern dürfen. Es sind ja gerade die Abgeordneten des ersten Deutschen Bundestages gewesen, die das Grundgesetz beschlossen haben und es sind führende Parlamentarier wie Carlo Schmid und andere gewesen, die das Grundgesetz besonders geprägt haben. Es hat auch keine Volksabstimmung über das Grundgesetz gegeben. Insofern ist mit der Wahl eines Abgeordneten im Deutschen Bundestag in unserer repräsentativen Demokratie auch der Auftrag des Wählers verbunden, in Einzelfällen an der Änderung des Grundgesetzes mitzuwirken. Wegen der dafür bestehenden hohen Hürden (Zweidrittelmehrheit) in Bundestag und Bundesrat ist auch gewährleistet, dass die Verfassung nicht mit politischen Zufallsmehrheiten in einer jeweiligen Legislaturperiode geändert werden kann."
Ich wendete mich über Abgeordnetewatch an Herrn Grindel mit folgendem Text:
Sehr geehrter Herr Grindel, ich möchte Sie auf einen für einen Juristen und Politiker m. E.
gravierenden Fehler in Ihrer Antwort vom 27. August 2009 aufmerksam machen.
Sie behaupten dort, dass die Abgeordneten des ersten Bundestages das Grundgesetz beschlossen hätten. Diese Aussage ist falsch. Das Grundgesetz wurde am 08. Mai 1949 vom parlamentarischen Rat verabschiedet. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wurden von den Landtagen der einzelnen Bundesländer bestimmt. Am 12. Mai 1949 wurde das Grundgesetz durch die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone mit einigen Vorbehalten genehmigt. Am 23. Mai
1949 wurde das Grundgesetz schließlich verkündet. Die erste Wahl des Deutschen Bundestages fand am 14. August 1949 statt. M. E. sollte ein Bundestagsabgeordneter, welcher auch über Änderungen des Grundgesetzes abstimmt, zumindest die Geschichte des Grundgesetzes kennen. Mit freundlichen Grüßen
Leider will Abgeordnetewatch.de meinen Text nicht veröffentlichen aufgrund folgender Begründung:
vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Reinhard Grindel über abgeordnetenwatch.de. Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Nachricht in der uns vorliegenden Version nicht freischalten, da sie gegen den Moderations-Codex
verstößt. Sie fällt in die Kategorie: - Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zur Stellungnahme
erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerung oder
Kommentierung dienen Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf abgeordnetenwatch.de auf
das Frage- und Antwort-Format großen Wert legen. Wir werden Herrn Reinhard Grindel Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse). Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de
weiterhin nutzen. Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann bitten wir um eine
kurze Rückmeldung an moderation@abgeordnetenwatch.de. Bitte verändern Sie dabei NICHT den Betreff und Ursprungstext der eMail, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anfrage stattfinden kann. Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex Mit freundlichen Grüßen, Harry Olschok (abgeordnetenwatch.de)
Ja ok, vielleicht wegen dem "m. E.". Aber kann man meinen Text nicht auch als Aufforderung zur Stellungnahme verstehen, wieso Leute die von dem geschichtlichen Kontext unserer Verfassung keine Ahnung haben gerade Teil eins der Verfassungsorgane sind?
Abgeordnetenwatch.de - Hier kann jeder Politiker schreiben was er will, ob falsch oder richtig, egal, denn eine Korrektur erfolgt ja nicht öffentlich... Übrigens, Herr Grindel kandidiert wieder für den Deutschen Bundestag und hat bestimmt schon einen sicheren Listenplatz inne, Geschichte des Grundgesetzes hin oder her.
Samstag, 29. August 2009
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Matula übernimmt die Sache jetzt...
AntwortenLöschenVielleicht hat der sein Prädikatsexamen ja vor 1949 gemacht.
AntwortenLöschenNein, dass Prädikatsexamen soll angeblich von Anfang der 80er sein...
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