Nachfolgende Äußerung ist einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entnommen (BVerfG StV 1997, 393). Das BVerfG hatte darüber zu entscheiden, ob eine Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung auch nach Abschluss der Durchsuchung noch zulässig sei. In diesem Zusammenhang wendete sich das BVerfG auch an einen Ermittlungsrichter, der bei einer der in Rede stehenden Durchsuchungen, eine mündliche Durchsuchungsanordnung gegenüber der Polizei erteilt hatte. Sein Statement:"... Ich muss hier darauf hinweisen, dass die Polizei so ziemlich alles falsch gemacht hat, was man falsch machen kann..."
Die FDP hat diesen verborgenen Schatz ausgegraben und ruft zu einer neuen Gesetzesinitative auf. In Zukunft sollen sämtlich Ermittlungsmaßnahmen von Richtern begleitet werden. Auch die Frage der dadurch entstehenden garvierenden Kostenlast ist bereits geklärt. Da es viel zu viele arbeitslose Juristen gibt, will man diese als sogenannte Ein-Euro-Richter einsetzen. Die Ein-Euro-Richter sollen Polizeistreifen begleiten und bei der Auslegung des Gesetzes und richterlicher Beschlüsse Hilfe leisten. Auch die Polizei zeigte erfreut über den Vorschlag:" Dann können die richtigen Richter uns endlich nicht mehr die Schuld in die Schuhe schieben," so ein Sprecher der Polizeigewerkschaft.
Dienstag, 15. September 2009
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roflmao... wäre die fdp nicht schon lange unwählbar gewesen.. :D
AntwortenLöschenWieso unwählbar? Bisher waren die immer mit drauf auf den Wahlzetteln.
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